Die Stiftung
Nominierungen
Anerkannte Experten auf dem Arbeitsgebiet der Stiftung sind eingeladen Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu drei
Personen zu nominieren. Selbstnominierungen sind ausgeschlossen. Alle Nominierungen sowie die Inhalte der eingereichten
Arbeiten werden von der Stiftung vertraulich behandelt. Die Nominierungen – in deutscher oder englischer
Sprache – sind in elektronischer Form an den Stiftungsvorstand zu richten.
Kriterien für die Auswahl:
- Herausragende Forschungs- und/oder Entwicklungsleistungen, welche für ein Gebiet in der Informationstechnik grundlegenden Charakter mit hohem Impact haben;
- Hochinnovativ, erfolgreich im Markt oder zumindest mit klar absehbarem Markterfolg;
- Produkt oder zumindest Prototyp vorhanden;
- Internationale Einreichungen sind willkommen.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name und Anschrift der nominierten Persönlichkeit, berufliche Tätigkeit, beruflicher Werdegang;
- Name und Anschrift des Vorschlagenden, berufliche Tätigkeit;
- Titel der vorgeschlagenen Arbeit;
- Kurze Beschreibung (ca. 40 Zeilen) der Arbeit und des technischen Umfelds;
- Kurze Begründung (ca. 40 Zeilen) der Preiswürdigkeit der Arbeit. Zur Unterstützung können Veröffentlichungen, Patente, Laborberichte beigelegt werden.
Nominierungen müssen bis zum 31. Juli beim Stiftungsvorstand eingegangen sein, um für das Folgejahr in Betracht gezogen zu werden. Das Kuratorium kann nach eigener Recherche förderungswürdige weitere Kandidaten in Betracht ziehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.